Liebe Leserin, lieber Leser,

Portrait_Ann-Katrin_Gässlein-150x150Die Schweiz hat sich Zeit und ohne Hast und Eile über 140 Staaten den Vortritt gelassen. Doch am 15. April war es so weit: Die UN-Behindertenrechtskonvention wurde von der Schweiz ratifiziert. Mit diesem Schritt fängt die Umsetzungsarbeit erst an: Der völkerrechtliche Vertrag fordert, dass Menschen mit Behinderung eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht wird. Das heisst: Informationen für ALLE Menschen mit Behinderung müssen zugänglich gemacht werden – auch für Menschen mit einer kognitiven oder psychischen Behinderung. Oder ein anderes Beispiel: Das Wort «invalid», das in der Schweizerischen Rechtsprechung tief verankert ist, passt nicht, um «sofortige, wirksame und geeignete Massnahmen» zu ergreifen, um in der Gesellschaft die Achtung vor der Würde und den Rechten behinderter Menschen zu fördern. Doch genau dies fordert die Konvention.

In dieser Ausgabe wollen wir anhand eines Beispiels aus der Pflege alter Menschen mit Sehbehinderung zeigen, was die Umsetzung der UNO-BRK bedeuten kann. Und wir nehmen die UNO-BRK zum Anlass, zwei wichtige Themen in Zusammenhang mit Behinderung ethisch zu betrachten: Autonomie und Fürsorge.

Ich wünsche Ihnen eine spannende Lektüre.
Ann-Katrin Gässlein, Redaktorin