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Mit Sehschädigung im Unterricht

BuchcoverIm Alltag zeigt sich, dass die Auswirkungen einer Sehschädigung bei Schülerinnen und Schülern mit mehrfachen Beeinträchtigungen häufig nicht als solche erkannt werden. Erst bei genauerem “Hinsehen” wird deutlich, dass ein spezieller Förderbedarf besteht. Die beiden Autoren stellen Beispiele „guter Praxis“ in einen aktuellen sehgeschädigtenpädagogischen Rahmen: Wo wirkt sich eine Sehschädigung besonders aus? Welche methodischen und didaktischen Anpassungen sind möglich, um der Sehbeeinträchtigung gerecht zu werden? Welche Aspekte sind nicht bereits in einer guten Pädagogik, die auf Menschen mit mehrfachen Beeinträchtigungen ausgerichtet ist, enthalten? Wie kann die räumliche Umgebung bei fehlendem oder eingeschränktem Sehen gestaltet werden?

SZBLIND 2775. Jeanette Haas, Christoph Henriksen: Im Blick?! : Kinder und Jugendliche mit Sehschädigung und mehrfachen Beeinträchtigungen im Unterricht. Würzburg: edition bentheim, 2015.

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Bilder über das Echo

Buchcover„Sei es bewusst oder unbewusst, aber die meisten von uns, die wir blind sind, sammeln sehr viele nützliche Informationen der uns umgebenden Echos, die von Gegenständen reflektiert werden“. Daniel Kish hat dieses Phänomen der Echoortung eingehend erforscht und eine Lehrmethode zum effektiven Training blinder Kinder entwickelt. Kish ist Mitbegründer und Präsident von „World Access for the Blind“, einer Organisation, deren Augenmerk auf der Entwicklung innovativer Ansätze zur Verbesserung der Funktionalität blinder Menschen liegt. Er hat einen Magisterabschluss in Psychologie und in Sonderpädagogik. Darüber hinaus ist er zertifizierter Orientierungs- und Mobilitätslehrer.

SZBLIND 2776. Daniel Kish: Bilder im Kopf: Klick-Echoortung für blinde Menschen. Würzburg : edition bentheim, 2015

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Evaluation des Behindertengleichstellungsgesetzes

Was hat das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) in den zehn Jahren nach der Inkraftsetzung bewirkt? Einiges dort, wo das Gesetz klare Vorgaben aufgestellt hat – wenig hingegen dort, wo es nur allgemeine Richtlinien vorgab und die Umsetzung an Kantone und Gemeinden delegierte. Nägel mit Köpfe sind also nützlicher als vage Versprechen.

Der 60-seitige Bericht (Kurzfassung) ist konkret gehalten und relativ leicht zu lesen. Besonders interessant ist die Darstellung eines Grundproblems unserer Behinderungspolitik: Wir haben zurzeit das klassische System der IV, in welchem Behinderung im Rahmen von Berechtigungen für Versicherungsleistungen abgehandelt werden. Und wir haben neu mit dem BehiG und mit der ratifizierten UN-Konvention ein ganz anderes System, welches die Gleichstellung als einklagbares Prinzip darstellt – zwei sehr unterschiedliche und abgeschottete Systeme nebeneinander. Es wird spannend sein, zu beobachten, wie der Bundesrat sein Versprechen einlösen wird, 2016 und 2017 über diese zwei unterschiedliche Systeme eine grosse Klammer zu spannen und endlich eine nationale Behinderungspolitik zu schreiben.

Link zum Abstract mit Download des Berichtes in Vollversion und Kurzversion:

https://www.edi.admin.ch/ebgb/00564/00566/00567/06130/index.html?lang=de