Aktuelles 1/2026
Letzte Chance: Projekteingabe «Prix de la Canne blanche»
Der SZBLIND sucht Teilnehmerinnen und Teilnehmer für den «Prix de la Canne blanche 2026», der innovative Projekte zugunsten blinder, sehbehinderter und taubblinder Menschen in der Schweiz würdigt. Noch bis zum 13. März 2026 können Organisationen, Institutionen oder Privatpersonen über die Website des SZBLIND Projekte einreichen. Ausgezeichnet werden Innovationen aus Bereichen wie behindertengerechtes Bauen, Kommunikation, Information, Sozialpolitik, Kultur oder besondere ideelle Einsätze sowie Hilfsmittelentwicklungen, Forschung und Publikationen.
Der Wettbewerb wird dieses Jahr bereits zum zehnten Mal ausgeschrieben. Eine nationale Fachjury wählt unter allen Einreichungen drei Finalistinnen und Finalisten aus, aus denen die Öffentlichkeit – die Leserschaft von 20 Minuten – im Rahmen eines Votings das Siegerprojekt bestimmt. Der «Prix de la Canne blanche» wird vom SZBLIND als Dachorganisation des Schweizerischen Sehbehindertenwesens am 15. September 2026 im Kinokoni in Zürich verliehen. Zu gewinnen gibt es eine Bronzestatue – und vor allem öffentliche Aufmerksamkeit.
Alle Informationen zur Teilnahme gibt es unter: www.szblind.ch/canne-blanche
Personelle Veränderungen im Sehbehindertenwesen
Im Sehbehindertenwesen gibt es wichtige personelle Veränderungen: Per 1. Dezember 2025 nahm Daniel Hörschläger seine Tätigkeit als neuer Geschäftsführer beim Schweizerischen Blindenbund auf. Mit seiner Erfahrung, seinem Engagement und seiner visionären Perspektive wird er die Weiterentwicklung der Organisation aktiv mitgestalten und vorantreiben.
Am 1. Januar 2026 traten zudem Andrea Vetsch und Roland Gruber als Mitglieder der neuen Geschäftsleitung der CAB ein. Zusammen mit dem bisherigen Geschäftsleiter Rudolf Rosenkranz bilden sie ein Führungstrio. Andrea Vetsch wird das Kurswesen und die Ausbildung von Freiwilligen weiter ausbauen, während Roland Gruber die Öffentlichkeitsarbeit, Beratung sowie die Interessenvertretung im Bereich barrierefreier öffentlicher Verkehr verantwortet. Künftig wird die Stellvertretung des Geschäftsleiters auf beide neuen Mitglieder aufgeteilt. Diese Beförderungen reflektieren die Notwendigkeit, auf ein sich stetig und schnell veränderndes Umfeld zu reagieren und sind Zeichen des Vertrauens in die neuen Geschäftsleitungsmitglieder.
Namensänderung beim Angebot der Blindenschule Zollikofen
Der bisherige Ambulante Dienst der Blindenschule Zollikofen trägt ab dem 1. Januar 2026 den Namen „Visiopädagogischer Dienst“. Mit dieser Namensänderung orientiert sich die Blindenschule Zollikofen an einer Bezeichnung, die in mehreren Regionen der Deutschschweiz bereits verwendet wird, und macht einen weiteren Schritt in Richtung einer einheitlichen Benennung der Angebote im deutschsprachigen Raum. Die neue Bezeichnung beschreibt den Kern des Angebots der Blindenschule Zollikofen zudem treffender: die spezialisierte pädagogische Begleitung und Förderung von Kindern und Jugendlichen mit einer Sehbeeinträchtigung in öffentlichen Schulen. Die Namensänderung schafft mehr Klarheit, Transparenz und Orientierung für Familien, Schulen, Fachpersonen, medizinische Stellen, Institutionen und Kostenträger.
Stand der Inklusionsinitiative
Im Juni 2025 übergab das Initiativkomitee auf dem Bundesplatz das Manifest «Schlüssel zur Inklusion» an Parlamentarierinnen und Parlamentarier. Darin formulierte es konkrete Forderungen und Erwartungen an ein künftiges Inklusionsgesetz. Kurz darauf veröffentlichte der Bundesrat den angekündigten Entwurf des indirekten Gegenvorschlags zur Inklusionsinitiative und eröffnete die Vernehmlassung, die bis Mitte Oktober 2025 dauerte. Das Initiativkomitee organisierte eine Postkartenaktion, um die Kritikpunkte am Gegenvorschlag zu sammeln und öffentlich zum Ausdruck zu bringen. Aus Sicht des Vereins für eine inklusive Schweiz ist der Gegenvorschlag ungenügend und bietet keine Gesamtvision für echte Inklusion. Über 800 Personen schrieben daraufhin eine Postkarte an den Bundesrat mit Rückmeldungen zum Inklusionsgesetz im Gegenvorschlag. Diese wurden im Rahmen einer Aktion auf dem Bundesplatz dem Eidgenössischen Departement des Innern überreicht. Im Frühling 2026 wird der Bundesrat den definitiven Gegenvorschlag verabschieden und dem Parlament überweisen. Die Parlamentarierinnen und Parlamentarier werden anschliessend darüber beraten, ob sie den Gegenvorschlag unterstützen oder ob Änderungen notwendig sind.
SBB Assist wird dauerhaft eingeführt
Anfang 2025 wurde das Angebot SBB Assist als Pilotprojekt eingeführt: Es ermöglicht Menschen mit Behinderungen, beim Zurechtfinden am Bahnhof, beim Umsteigen oder beim Bewältigen von Rampen Unterstützung zu erhalten. Bis Oktober 2025 konnten erfolgreich rund 7‘000 zusätzliche Hilfestellungen angeboten werden, insbesondere für Personen mit Geh- sowie Sehbeeinträchtigung. Nun haben die SBB entschieden, SBB Assist ab 2026 dauerhaft ins bestehende Angebot zu integrieren.
SBB Assist ist eine kostenlose Dienstleistung, die mit einer Voranmeldefrist von einer Stunde direkt telefonisch beim Contact Center Handicap reserviert werden kann. Das Contact Center Handicap prüft dann, ob genügend Personal am gewünschten Bahnhof da ist, um die erweiterten Hilfestellungen zu gewährleisten.

