Ferienverzeichnisse für Menschen mit Behinderung

Menschen mit Behinderungen, die Ferien im In- oder Ausland planen, erhalten im Reisebüro Procap Reisen kompetente Beratung. Im neu erschienenen Katalog „Barrierefrei Reisen, Ferien 2019“ finden sie Individual- und Gruppenreisen, die optimal auf die Bedürfnisse von Menschen mit Handicap zugeschnitten sind. www.procap.ch/de/angebote/reisen/

Das Ferienverzeichnis von Mobility International Schweiz mit betreuten Angeboten im In- und nahen Ausland ist für das Jahr 2019 verfügbar. Die Ferienangebote sind nach Art der Behinderung übersichtlich dargestellt und geben Auskunft über Preis, Alter und Gruppengrösse. Die Helferrubrik zeigt ebenfalls auf, wo noch Helferinnen und Helfer gesucht werden. www.mis-ch.ch

Der Hotelkatalog der Stiftung Claire & George präsentiert zahlreiche neue Angebote für Menschen in allen Lebensphasen und -Situationen. Die Leistungen der aufgeführten Hotels sind mit Piktogrammen gekennzeichnet und erleichtern so die Suche. Über Claire & George können auch Hotelspitex-Leistungen gebucht werden. www.claireundgeorge.ch

Förderverein barrierefreie Schweiz

Touristische Leistungsanbieter in der Schweiz, von der Bergbahn über das Hotel bis zur Schifffahrtsgesellschaft, verfügen bereits heute teilweise über Infrastruktur, die sich für Menschen mit Beeinträchtigungen eignet. Nicht für alle, aber für manche. Doch wer sich hierzu informieren möchte, findet entweder gar keine oder nur spärliche Hinweise. Der Förderverein barrierefreie Schweiz will das ändern. In einem Pilotprojekt werden derzeit Kriterien für die Beschreibung von Infrastruktur und Angeboten getestet und Kommunikationsinstrumente entwickelt. Infrastruktur und Angebote sollen qualitativ beschrieben werden. Auf eine Einteilung in Kategorien wie barrierefrei oder bedingt barrierefrei wird verzichtet. „Menschen mit Handicap sollen an für sie relevante Informationen über die touristischen Angebote gelangen und selber entscheiden können, ob das Angebot für sie geeignet ist oder nicht“, erklärt Carol Muggli, Geschäftsleiterin Barrierefreie Schweiz. Ergebnisse der Pilotphase sind Ende 2019 zu erwarten.

IV-Finanzierung für Hinderniserkennungsgeräte

Schon lange macht sich der SZBLIND dafür stark, dass Hindernisdetektoren sowie Navigationshilfen als Schutz vor Hindernissen im Oberkörper- und Kopfbereich für blinde und sehbehinderte Menschen von der IV als Hilfsmittel anerkannt und finanziert werden.
MIt dem Kreisschreiben über die Abgabe von Hilfsmitteln durch die Invalidenversicherung (KHMI) vom 1. Januar 2019 ist es endlich soweit: Hinderniserkennungsgeräte für den Oberkörperschutz (z. B. Laserstock, Ultrabody-Guard) wie auch Navigationsgeräte (z. B. Trekker-Breeze) oder -hilfen (z. B. blindenspezifische Applikationen wie Blindsquare) können bei Bedarf zusätzlich zu einem weissen Stock abgegeben werden.