Von Stefan Spring, ehem. Verantwortlicher Forschung des SZBLIND und Nina Hug

drei Kinder stehen in einer Gruppe auf einem Schulhausplatz.
Bei immer noch viel zu vielen Kindern wird das Vorhandensein von CVI erst sehr spät festgestellt. / Bild: Daniel Winkler

Die spezialisierten Mitgliedorganisationen des SZBLIND schätzen heute, dass bei 30 bis 50% der auf eine Sehbeeinträchtigung hin abgeklärten Kinder eine cerebrale Verursachung oder Mitverursachung der Sehbeeinträchtigung vermutet werden muss. Innerhalb des Sehbehindertenwesens war das Verständnis der Aufgaben gegenüber diesem Phänomen bis anhin unklar. 2020 bis 2022 hat der SZBLIND deshalb mit Unterstützung von ca. 70 Fachpersonen einen Konsens zum Thema erarbeitet, WER WAS zur Verbesserung der Situation beitragen sollte (Bericht «Ein CVI-Konsens für die Schweiz, SZBLIND, April 2022. www. szblind.ch/forschung). Der SZBLIND dankt allen Beteiligten für die Bereitschaft, dieses Thema mit grossem Willen zur fachlichen Zusammenarbeit anzugehen.

Ergebnisse des Konsens
Der Konsens wurde durch die pädagogisch ausgerichteten Mitgliedorganisationen sehr gut aufgenommen. Sieben Organisationen beabsichtigen, die im «Konsens» vorgeschlagenen «Regionalen Fachstellen CVI» in die Tat umzusetzen. Ein Treffen dieser Organisationen fand am 30. November 2023 statt. Ziel ist es, dass diese regionalen Fachstellen alle Regionen der Schweiz abdecken und allen Kindern und Jugendlichen die bei einem Verdacht auf CVI notwendige fachliche Unterstützung anbieten können.
Die geplanten sieben «Regionalen Fachstellen CVI» sehen vor, eine verstärkte CVI-Kompetenz aufzubauen und diese für die Abklärungen und Förderplanung von Kindern mit (vermuteten) Formen von CVI einzuschalten. Dadurch würden die in den Kantonen bestehenden, auf Sehbeeinträchtigungen spezialisierten pädagogischen Fachstellen (Visiopädagogische Dienste, Dienste der Heilpädagogischen Früherziehung) willkommene Unterstützung erfahren. Die kantonalen Stellen behalten in diesem Fall natürlich ihre Aufgaben in der Erkennung von CVI-Verdachtsfällen, in der Elternberatung, in der Unterstützung von Lehr- und Bezugspersonen und auch in der administrativen Abwicklung der Förderung. Je nach vorliegender Situation und Kompetenz können die Visiopädagogischen Dienste und kann die Heilpädagogische Früherziehung auch Fördermassnahmen übernehmen. Ihnen stünde neu aber jemand zur Seite, der oder die vertieft ausgebildet ist, Erfahrung durch viele Fälle von CVI gewinnen konnte, und die in den Kantonen zuständigen wichtigsten Partner der Pädiatrie und Neuropsychologie kennt. Das würde eine Entlastung angesichts der überall hohen Fallzahlen bedeuten.

Massnahmen des SZBLIND
Im Bericht zum CVI-Konsens wurden Massnahmen vorgeschlagen, welche die Dachorganisation erbringen kann. Der SZBLIND setzt im Jahr 2024 im Rahmen der ihm zur Verfügung stehenden Mittel folgendes um:
– Broschüre zum Thema CVI für Eltern, Angehörige und pädagogische Fachpersonen. (Geplant für Frühjahr 2024 auf Deutsch und Französisch.)
– Beobachtungsinstrumente zur standardisierten und faktenbasierten Untersuchung von CVI- Verdachtsfällen für drei Zielgruppen: «Vorschulkinder », «Schulkinder/Jugendliche» und «Kinder und Jugendliche mit Mehrfachbeeinträchtigungen ».
– Im Bereich Bildung & Forschung: Neue Lernziele für die bestehenden Ausbildungen wurden definiert, 2024 wird die Planung zu spezialisierten Weiterbildungsangeboten für CVI vertieft, das Potential einer Begleitstudie wird erörtert.