REVISA-Studie

Die 2022 abgeschlossene REVISA-Studie kommt zu einem positiven Resultat: Schweizer Schulkinder mit einer Seh-/Hörsehbehinderung erhalten differenzierte und spezialisierte Unterstützung. Miturheber der Studie ist der Freiburger Professor für Sonderpädagogik,Gérard Bless. Für tactuel erläutert er die wesentlichen Erkenntnisse der Studie und nimmt Stellung zu geäusserter Kritik.

ein Mädchen geht mit einem Langstock durch den Schulgarten der Blindenschule Zollikofen.
Kinder mir einer Sehbehinderung erhalten in der Schweiz spezifische Unterstützung. / Bild: Daniel Winkler

von Michel Bossart

Als Dachorganisation des Sehbehindertenwesens hat der SZBLIND im Rahmen des Projekts «REVISA – Erkennung und Anerkennung von Sehbeeinträchtigung im (Vor-)Schulalter» zwei Studien in Auftrag gegeben. Der Projektname REVISA leitet sich aus «Recognition of Visiual Impairment in (pre-)School Age» ab. Die erste Studie wurde von Martina Schweizer und Peter Lienhard durchgeführt und bereits 2021 abgeschlossen. Sie untersuchten die risikobehafteten Entscheidungsereignisse bei der Versorgung von Kindern mit Sehbeeinträchtigung.
Die zweite Analyse führten Dagmar Orthmann Bless und Gérard Bless durch. Diese 2022 abgeschlossene Studie der Universität Freiburg untersuchte die aktuelle Versorgung von schulpflichtigen Kindern mit Seh- und/oder Hörsehbehinderung durch spezialisierte Anbieter in der gesamten Schweiz und analysierte die strukturellen Bedingungen für die Ermittlung des Förderberdarfs, die Förderplanung und die Evaluation von Massnahmen in der Schweiz. Gegenüber tactuel äusserte sich Prof. Dr. Gérard Bless lobend über die Anstrengungen der Schweizer Sehbehindertenorganisationen: «Das Resultat», sagt er, «ist ein riesiges Kompliment an die Fachleute.» Die Studie hat nämlich bestätigt, dass in der gesamten Schweiz die spezifische Unterstützung von Kindern mit einer Sehbehinderung und/oder einer Hörsehbehinderung in allen drei Sektoren – das heisst: frühe Hilfen, ambulante Hilfen und Schule – gesichert ist. Und weiter heisst es im Fazit: Das zentrale Kriterium für die Zusprache verstärkter Massnahmen ist das Standardisierte Abklärungsverfahren (SAV) im Sinne des Konkordats Sonderpädagogik. Individuelle Förderpläne und Effektkontrolle von Massnahmen sind umfassend praktizierter Standard.
Bless präzisiert: «Wir identifizierten drei Gruppen von Kantonen – sogenannte Cluster – mit jeweils unterschiedlicher Struktur und Versorgungspolitik. In allen drei Clustern wurden etwa gleichviele Kinder mit einer Seh- beziehungsweise einer Hörsehbehinderung diagnostiziert und spezifisch unterstützt. Der prozentuale Anteil von Kindern mit einer (Hör-) Sehbehinderung an der Gesamtschülerschaft der obligatorischen Schule habe unabhängig von der Strategie der kantonalen Versorgungspolitik jeweils zirka 0,17 Prozent – das sind 17 von 10‘000 Personen – betragen. Zwar haben sie in Bezug auf die Breite des Angebotes an verschiedenen Massnahmen, die Regelmässigkeit von ambulanter Unterstützung sowie den Zeitpunkt der Diagnosestellung gewisse Unterschiede zwischen den Clustern festgestellt, aus diesen konnten die Forscher jedoch nicht auf Disparitäten zum Nachteil bestimmter Kinder(gruppen) schliessen.
«Schulpflichtige Kinder mit einer Seh- oder Hörsehbehinderung, die durch spezialisierte Anbieter betreut werden, erhalten gemäss unserer Untersuchung differenzierte und spezifische Unterstützung », bilanziert Bless.

Das Problem: die Datenlage
Eine Schwierigkeit, mit der sich die Forschenden konfrontiert sahen, war, dass es kaum exakte Prävalenzangaben gibt. Das liegt einerseits daran, dass weltweit unterschiedliche Definitionskriterien für Sehbehinderungen und Hörsehbehinderungen angewandt werden. Andererseits scheint die Prävalenz von Sehbehinderung bei Kindern und Jugendlichen in Abhängigkeit von gesellschaftlichen und ökonomischen Bedingungen sehr verschieden zu sein. Zum Oberbegriff der Sehbehinderung werden sehr unterschiedliche Situationen zusammengefasst: solche, in denen die visuelle Wahrnehmung (stark) eingeschränkt ist (Sehbeeinträchtigung) oder gar nicht als Zugang zur Welt verfügbar ist (Blindheit). Weitere Unterscheidungskriterien betreffen zum Beispiel den Entstehungszeitpunkt (angeborene oder erworbene Behinderung), den Verlauf (stabil oder progredient) oder die Komplexität (singulär das Sehen betreffend oder Teil einer komplexen, mehrfachen Behinderung) und so weiter. «All diese Ausprägungsformen von Sehbehinderung stellen sehr spezifische und sich voneinander unterscheidende Anforderungen an die passende Lebenswelt inklusive der notwendigen pädagogischen Unterstützung und Förderung», sagt Bless. Komme hinzu, dass angemessene Unterstützung ein komplexes und vielschichtiges Phänomen sei, das als Konstrukt nicht direkt messbar ist.

Und was ist mit der Dunkelziffer?
Die Studienleiter haben mithilfe der Kantone und spezialisierten Anbieter schweizweit 1639 Kinder mit einer Hör-/Sehbehinderung ermittelt, die 2020/2021 die obligatorische Schule besuchten und ihren Wohnsitz in der Schweiz hatten. 95,8 Prozent von ihnen (1571 Kinder) erhielten zum Untersuchungszeitpunkt spezifische Unterstützung von einem auf Sehbehinderung spezialisierten Anbieter. Die Hälfte der Kinder besuchten Regelklassen, die andere Hälfte wurde in auf Sehbehinderung spezialisierten oder in allgemeinen Sonderschulen unterrichtet. Bless resümiert: «In der gesamten Schweiz ist die spezifische Unterstützung von Kindern mit einer Seh-/Hörsehbehinderung umfassend gesichert.»
Mit dieser Aussage nicht einverstanden ist Mirko Baur. Er ist Gesamtleiter des Zentrums für hörsehbehinderte, mehrfachbehinderte Menschen «Tanne » im zürcherischen Langnau am Albis. In der Ausgabe 1/2023 der Zeitschrift «blind-sehbehindert » hat er das Resultat der REVISA-Studie kritisiert. So bemängelt er, dass die Studie lediglich 74 Kinder und Jugendliche ausgemacht hat, die eine Hörsehbehinderung haben. Das sei nur die Hälfte der zu erwarteten Anzahl Betroffener: Die jüngste für die Schweiz relevante Prävalenzschätzung gehe von einer Prävalenz von mindestens 0.01 Prozent aus. Es wären somit rund 147 Kinder und Jugendliche zu erwarten gewesen.
Für Baur ist der Datensatz der REVISA-Studie ein «leider eindrücklich klarer Hinweis auf eine sehr hohe Dunkelziffer». Bless nimmt dazu Stellung: «Wir haben unsere Zahlen von den Kantonen und den spezialisierten Anbietern – unter anderem auch von der Tanne – erhalten.» Sehr häufig werden die Prävalenzen überschätzt, weil sie nicht immer datenbasiert sind, sondern auf Schätzungen fussen, spekuliert Bless. Zwar könne es durchaus sein, dass in Sonderschulen für Schwer- und Mehrfachbehinderte Kinder und Jugendliche einzelne Nicht-erkannte Personen mit einer Hörsehbehinderung vorkommen. Aber: «Diese von Baur aufgeworfene Differenz ist damit nicht zu erklären. Kommt hinzu, dass eine Hörsehbehinderung eine sehr massive Beeinträchtigung ist. Ich kann mir wirklich nicht vorstellen, dass dabei die Hälfte der Kinder und Jugendlichen vergessen gehen oder unentdeckt bleiben. Eine weitere hypothetische Erklärung könnte sein, dass bei Personen mit einer mehrfachen Behinderung die Hörsehbehinderung aufgrund anderer gravierender Probleme in den Hintergrund tritt.»
Im Artikel bemängelt Baur auch das Fazit der Studie, dass in der Schweiz eine spezifische Unterstützung in der Heilpädagogischen Früherziehung, im Schulalter sowie ambulant sichergestellt sei – durch Fachpersonen, die auf Sehbehinderung spezialisiert sind. Klar sei Fachkompetenz bei Sehbehinderungen erforderlich. Diese seien aber nicht ausreichend bei einer Hörsehbehinderung oder gar Taubblindheit, die sich auf alle Entwicklungs- und Lebensbereiche auswirken. «Ja, da stimme ich zu», sagt Bless. Allerdings müsse diese Spezialisierung in der Schweiz keine Aussondern eher eine Weiterbildung sein, weil es in einem so kleinen Land einfach zu wenige Betroffene gebe. Auch die Forderung Baurs nach einer verstärkten interkantonalen Koordination findet Bless nicht angezeigt: «Wir haben alle Kantone in drei Cluster eingeteilt und nach Unterschieden gesucht. Es gibt aber wenige. Ein Problem sehe ich eher darin, dass die Kantone alle einen eigenen spezialisierten Anbieter haben wollen. Ich meine, da fehlt eine kritische Grösse.»

Was es noch zu tun gibt
Auch wenn das Fazit der Studie nahelegt, dass die Situation für Schweizer Kinder und Jugendliche mit einer Seh-/Hörsehbehinderung eigentlich sehr gut ist, erkennen die Forscher dennoch Handlungspotential. So sollen zukünftige Forschungen sich zum Beispiel verstärkt der Frage widmen, ob alle Kinder in gleicher Weise zum frühestmöglichen Zeitpunkt Zugang zu diesem gut funktionierenden Versorgungssystem haben. Zudem empfehle sich für die Praxis der Ausbau einer aktiven Informationspolitik über die Existenz und den Leistungsumfang der spezialisierten Anbieter. Besonders im Auge haben die Forschenden hier die Ärztinnen und Ärzte, die über alle relevanten Zugangswege zu diesem System informiert sein sollten.
Bless schliesst: «Wir wünschen uns, dass medizinische Reihenuntersuchungen ihren Fokus auch auf die verschiedenen Ursachen einer möglichen Sehund Hörsehbeeinträchtigung legen. Denn je früher man eine solche Beeinträchtigung diagnostiziert, desto eher kann man noch etwas bewegen.»