Neue Prüfungsordnung Rehabilitationsexpertin / Rehabilitationsexperte für sehbehinderte und blinde Menschen

Von Gerda Frischknecht, Leiterin Ressort Fort- und Weiterbildung SZBLIND

Nach über zwei Jahren Arbeit sind die Prüfungsordnung und die dazugehörige Wegleitung in allen drei Sprachen fertig gestellt und vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) unterzeichnet.

Hier die wichtigsten Neuerungen:

Titel: Der neue Titel wurde den üblichen Bezeichnungen in der Schweiz angepasst. Für eidgenössische Diplome wird der Begriff „Experte“ genutzt. Die Inhaber des bisherigen eidgenössischen Diploms dürfen den neuen Titel mit der entsprechenden Fachrichtung führen.

Zulassungsbedingungen: Die Berufspraxis wurde neu definiert. Einerseits gibt es eine Abstufung der nötigen Dauer der Berufserfahrung mit sehbehinderten und blinden Menschen abhängig vom Abschluss der höheren Berufsbildung oder einer (Fach-)Hochschule, andererseits wurde die Zulassung mit Eidgenössischen Fähigkeitszeugnis (EFZ) unter bestimmten Voraussetzungen ermöglicht. Zudem wird nicht mehr eine Anstellung in einer Institution des Sehbehindertenwesens vorausgesetzt, sondern die Arbeit mit sehbehinderten und blinden Menschen. Dies ermöglicht es, auch Mitarbeitende z.B. von Altersheimen, die Ausbildung und entsprechende Prüfung zu absolvieren.

In der Wegleitung finden sich neu alle beruflichen Handlungskompetenzen, die für die Fachrichtung relevant sind. Dementsprechend können nun jedem Prüfungsteil pro Fachrichtung die jeweiligen Handlungskompetenzen und Beurteilungskriterien zugeordnet werden. Diese dienen den Kandidatinnen und Kandidaten als Orientierung für die Vorbereitung auf die Prüfung.

Die jeweiligen Module und Modulabschlüsse der berufsbegleitenden Ausbildungen müssen nun diesen Vorgaben angepasst werden. Das bedeutet, dass die vorbereitenden Kurse in allen Fachrichtungen überprüft und überarbeitet werden. Möglich sind Änderungen in Dauer, Inhalt und Aufbau der Kurse.

Aus dem Kursprogramm

Informationsveranstaltung zu den Lehrgängen „Rehabilitationsexpertin / Rehabilitationsexperte für sehbehinderte und blinde Menschen“

Fachrichtungen LV, LPF, O+M

Kursort: Zürich

Datum: Dienstag, 30. Oktober 2018, 18:00 – 20:00 Uhr Anmeldungen an bildung@szblind.ch unter Angabe von Name/Vorname, Arbeitgeber

SZBLIND-Kurs 1281 Modul 1.2.2

Medizinische Grundlagen von Hörbehinderungen

Dr. med. Corina Sörensen-Wild, HNO-Praxis Habsburg, Luzern
Kursort: Kirchgemeindehaus Neumünster, Zürich
Datum: 23. Oktober 2018 (Dienstag, 1 Tag)