Inklusionsinitiative

tactuel hat mit Matthias Kuert über Inhalt und Ziel der Inklusionsinitiative gesprochen. Er ist Abteilungsleiter Kommunikation und Politik bei Inclusion Handicap und vertritt den Dachverband im Vorstand des Trägervereins der Initiative.

Eine Gruppe von Menschen mit Behinderungen streckt runde Schilder in die Höhe. Auf den Schilder ist ein I mit einem Ausrufezeichen abgebildet.
Stellvertretend für 1,8 Millionen Menschen mit Behinderungen ein Zeichen setzen für mehr Inklusion. / Bild: Inklusionsinitiative

Die Inklusionsinitiative möchte Art. 8,4 der Bundesverfassung streichen. Darin steht derzeit: «Das Gesetz sieht Massnahmen zur Beseitigung von Benachteiligungen der Behinderten vor.» Neu soll da stehen: «Das Gesetz stellt die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung von Menschen mit und ohne Behinderungen in allen Lebensbereichen sicher. Menschen mit Behinderungen haben im Rahmen der Verhältnismässigkeit Anspruch auf die dafür erforderlichen Unterstützungs- und Anpassungsmassnahmen, insbesondere auch auf personelle und technische Assistenz.» Und: «Menschen mit Behinderungen haben das Recht, ihre Wohnform und ihren Wohnort frei wählen zu können und im Rahmen der Verhältnismässigkeit auf die dafür erforderlichen Unterstützungs- und Anpassungsmassnahmen. »

Herr Kuert, Inclusion Handicap und agile.ch haben sich am 20. Januar an einer gemeinsamen, ausserordentlichen Delegiertenversammlung deutlich für die finanzielle und praktische Unterstützung der Inklusionsinitiative entschieden. Gehen wir noch einen Schritt zurück: Wie ist diese Initiative überhaupt entstanden und wer war dabei federführend?
Der Verein «Tatkraft» und die «Stiftung für direkte Demokratie» waren der Ansicht, dass die Rechte von Menschen mit Behinderungen in der Schweiz gestärkt werden müssen. Weil das nicht irgendetwas Schwammiges werden, sondern klare Forderungen beinhalten sollte, war rasch klar, dass es dafür eine Volksinitiative braucht. In einer Vorbereitungsgruppe wurde über den Inhalt diskutiert, so dass dieser von breiten Kreisen, insbesondere der gesamten Behindertenbewegung mitgetragen wird. Rasch wurde uns klar, dass der bisherige Verfassungsartikel zu unverbindlich ist und dass der betroffene Artikel verschärft und ergänzt werden muss.

Zurück zum Mittel: Warum eine Volksinitiative? Mehrheiten sollten doch nicht über die Rechte von Minderheiten abstimmen…
Ein Rechtsstaat muss Minderheiten schützen. Aber in der Schweiz leben 1,8 Millionen Menschen mit der einen oder anderen Art von Behinderung; darunter viele ältere Menschen. Bei unserer Initiative handelt es sich also nicht um den Schutz von einer Minderheit, sondern darum, wie wir alle besser zusammenleben können. Man darf auch nicht vergessen: Hier geht es zum Beispiel auch um Barrierefreiheit für ältere Menschen mit einer Gehhilfe oder für Familien mit einem Kinderwagen. Wir wollen eine inklusivere Gesellschaft, die allen etwas bringt. Und um die Gesellschaft umzugestalten, ist die Initiative das richtige Instrument. Unsere Erfahrungen haben gezeigt: Initiativen, die Diskussion darüber und allfällige Gegenvorschläge üben einen gewissen Druck aus und bringen die Politik zum Handeln. Das Behindertengleichstellungsgesetzt ist ein gutes Beispiel dafür.

Den Trägerverein für die Initiative gibt’s bereits…
Genau. Der Trägerverein wurde am 9. März gegründet. Der Vorstand besteht aus Vertretern von agile.ch, Amnesty International Schweiz, der Stiftung für die direkte Demokratie, Tatkraft und dem Basler Rechtsprofessor Markus Schäfer. Ich vertrete den Dachverband Inclusion Handicap im Vorstand. Wir sind das Cockpit der Initiative. Bis zum Kampagnenstart am 27. April haben wir als Zwischenlösung mit einer Organisation zusammengearbeitet. Nun haben wir aber eine Geschäftsstelle, die während der 18-monatigen Frist für die Unterschriftensammlung alles organisiert und sich um alles kümmert.

Zurück zum Kern der Inklusionsinitiative: Was genau soll nach Annahme der Initiative anders als vorher sein?
Die Annahme der Initiative hat eine Verfassungsänderung zur Folge. Danach braucht es Gesetzesänderungen. Ein direkter Auftrag an die Kantone wäre, die Gesetze so anzupassen oder zu formulieren, dass zum Beispiel Direktbetroffene mit mehr Unterstützung beim selbstbestimmten Wohnen rechnen dürfen. Heute werden sie oft nur unterstützt, wenn sie in Institutionen wohnen, das finden wir nicht richtig. Menschen mit einer Beeinträchtigung dürfen und sollen so mobil sein wie alle anderen auch und ohne Probleme in einem anderen Kanton Wohnsitz nehmen. Zum anderen sollen auch Assistenzbeiträge an weniger Bedingungen als heute geknüpft sein.

Wie meinen Sie das? Können Sie ein Beispiel geben?
Wer heute mit über 65 Jahren eine Sehbeeinträchtigung entwickelt, kriegt gewisse Leistungen nicht bezahlt, weil die Erblindung altersbedingt ist. Wäre die Erblindung vor dem Eintritt ins Pensionsalter erfolgt, hätte die Person mehr Anrecht auf Unterstützung. Das ist unlogisch. Wir wollen, dass alle Betroffenen Hilfe bekommen können. Ein anderes Beispiel: Eine Person, die auf einen Gebärdensprachdolmetscher angewiesen ist, hat ein Anrecht auf 10 Stunden Übersetzungsleistung pro Monat. Damit schliesst man diesen Menschen defacto von einer Arbeitsstelle mit einer gewissen Verantwortung aus. 10 Stunden reichen einfach nicht aus. Das hat zur Folge, dass die Betroffenen in Jobs abgeschoben werden, die man im stillen Kämmerlein erledigt.

Gibt es auch Bereiche, in denen die Schweiz in Bezug auf die Gleichstellung von Behinderten einen guten Job macht?
Die Schweiz hat grundsätzlich ein gutes und funktionierendes Sozialversicherungssystem, das sich um Menschen mit einem Geburtsgebrechen kümmert. Auch wer während seines Arbeitslebens verunfallt, kann mit Erwerbsersatz rechnen. Das kennen noch längst nicht alle Länder. Allerdings beobachten wir, dass die Anwendung immer rigider wird. In jüngerer Zeit ist die Schweiz in Sachen Behindertenrechte etwas ins Hintertreffen gelangt und dies trotz relativ starker Behindertenorganisationen.

Was können sich Menschen mit einer Sehbehinderung von dieser Initiative erhoffen?
Die meisten Formulare sind nicht barrierefrei gestaltet und können ohne Assistenz nicht ausgefüllt werden. Da und zum Beispiel beim E-Voting oder den Abstimmungsschablonen, also bei der politischen Partizipation, erhoffen wir uns eine signifikante Verbesserung. Wir erhöhen das Verständnis aus der breiten Bevölkerung für die Herausforderungen, mit denen sehbeeinträchtigte Menschen in ihrem ganz normalen Alltag konfrontiert sind.

Mit dieser Initiative sind Menschen mit einer kognitiven Beeinträchtigung genauso gemeint wie Menschen mit einer körperlichen Behinderung. Was hat das für Konsequenzen?
Bei den kognitiv Beeinträchtigen muss man unterscheiden, ob die Menschen unter einer umfassenden Beistandschaft stehen oder nicht. Die allermeisten betrifft das nämlich nicht. Diese Menschen können sich gut eine Meinung bilden auch in politischen Angelegenheiten. Seine politischen Rechte kann man nämlich auch wahrnehmen, wenn man bei der Meinungsfindung unterstützt wird. Ein Stichwort ist hier: leichte Sprache. Das gehört auch zur Barrierefreiheit. Es gibt keinen Grund, warum Menschen mit einer kognitiven Beeinträchtigung zum Beispiel nicht für Ämter kandidieren können sollten.

Anfangs März hat der Bundesrat verlauten lassen, dass er die Hürden für Menschen mit Behinderungen abbauen möchte. Er stellt bis Ende Jahr eine Revision des Behindertengleichstellungsgesetzes in Aussicht. Will er damit der Initiative den Wind aus den Segeln nehmen?
Ich kann das positiv ausdrücken: Der Druck der Behindertenrechtskonvention und unserer Initiative hat schon gewirkt. Wir finden es gut, dass sich jetzt mehr bewegt als die Jahre zuvor. Es ist richtig, dass nun auch private Dienstleistungsbetriebe verpflichtet werden sollen, ein barrierefreies Angebot zur Verfügung zu stellen. Der Vorstoss des Bundesrates geht aber weniger weit als wir das möchten. Das Thema «Wohnen» zum Beispiel ist komplett ausgeklammert.

Was müsste geschehen, damit die Initiative zurückgezogen würde?
Das kann man zu diesem Zeitpunkt noch überhaupt nicht abschätzen. Der Bundesrat macht bis Ende Jahr einen Vorschlag, der dann im Parlament diskutiert wird. Vielleicht gibt es dann einen Gegenvorschlag, der vielleicht sogar unsere Forderungen enthält. Wer weiss.

Denken Sie, dass die Initiative beim Stimmvolk auf Verständnis und Zustimmung stösst?
Mit unserer Initiative thematisieren wir das Problem: Was liegt im Argen, was funktioniert nicht? Dafür haben wir gute Beispiele. Unsere Erfahrungen haben gezeigt, dass die Menschen recht offen sind, und ich denke, dass wir gute Chancen haben, auch wenn uns natürlich bewusst ist, dass letztendlich nicht mal jede zehnte Volksinitiative angenommen wird.

Wenn alles nach Fahrplan läuft, wann ist der früheste und späteste Zeitpunkt, bis die Bundesverfassung angepasst sein wird?
Im Herbst 2024 werden wir die Initiative einreichen. Dann muss der Bundesrat Stellung nehmen und eine Botschaft verfassen. Das dauert etwa ein Jahr. Danach gelangt das Anliegen in die Kommissionen und ins Parlament, es kann Gegenvorschläge geben… Ich rechne damit, dass wir in vier bis sechs Jahren darüber abstimmen können.

Zurück zur Unterschriftensammlung: Wie wird diese organisiert?
Die Hälfte der Unterschriften sollen von den Behindertenverbänden beigesteuert werden, die andere Hälfte von uns zugetanen Organisationen wie der Stiftung für direkte Demokratie, Amnesty International, von Altersorganisationen, kirchlichen Kreisen, Hilfswerken und Gesundheitsorganisationen. Wir können auf die Unterstützung vieler motivierter Menschen zählen, die direkt oder indirekt betroffen sind. Die Idee ist, dass wir für die Strassensammlung Tandems bilden: Ein Mensch mit und einer ohne Behinderung sollen zusammenspannen. Das unterstreicht auch unser Anliegen, dass es sich hier nicht um einen Minderheitenschutz handelt, sondern um etwas, das die ganze Gesellschaft betrifft: Inklusion geht uns alle an.


Als Mitglied von Inclusion Handicap unterstützt auch der SZBLIND die Inklusionsinitiative ideell und materiell. In dieser Ausgabe liegt ein Unterschriftenbogen bei. Wir freuen uns, wenn Sie diesen ausgefüllt einreichen. Jede Unterschrift zählt! Unterschriftsbögen können auch auf http:// www.inklusions-initiative.ch/ heruntergeladen werden. Unterschriften für Volksinitiativen dürfen ohne Bewilligung auf der Strasse gesammelt werden, sofern man mobil unterwegs ist (ohne fixen Stand).