Zukunft von DAISY-CD-Abspiel­geräten und Hörbuch-CDs
Der SZBLIND bietet derzeit den sprechenden Hörbuchplayer Victor Stratus 4M mit CD-Laufwerk zum Kauf oder zur Miete an. Aufgrund des technischen Fortschritts wird der Verkauf von DAISY-CD-Abspielgeräten jedoch per Ende Juni 2026 eingestellt. Der Grund: Der Gerätehersteller kann keine CD-Laufwerke mehr beschaffen. Für Geräte, die der SZBLIND bis zu diesem Zeitpunkt verkauft, gilt weiterhin die zweijährige Servicegarantie. Die Miete des Hörbuchplayers ist ebenfalls bis Ende Juni 2026 möglich.
Die Schweizer Spezialbibliotheken für barrierefreie Medien ermöglichen es Menschen mit ­Sehbeeinträchtigung, Hörbücher online, als DAISY-CD oder auf anderen Speichermedien auszuleihen. Die Ausleihe von Hörbuch-CDs soll so lange wie möglich aufrechterhalten werden. Ab 2028 – nach Ablauf der zweijährigen Servicegarantie für die letzten vom SZBLIND verkauften Geräte – wird die Zukunft der Hörbuch-CDs jedoch neu bewertet.
Um auch künftig Kundinnen und Kunden mit unterschiedlichen technischen Kenntnissen mit Hörbüchern zu bedienen, prüfen die Bibliotheken bereits alternative Lösungen. Eine derzeit getestete Möglichkeit ist ein kompakter Audio-Player, auf den die Bibliotheken die gewünschten Hörbücher laden und per Post an die Kundinnen und Kunden versenden. Nach der Nutzung kann der Audio-Player wieder zurückgeschickt werden. Nach Abschluss der Tests werden die Bibliotheken über das weitere Vorgehen informieren.

Verwaltungsgericht Zürich bestätigt Diskriminierung im Fall Vivien Stadler
Ende September hat das Verwaltungsgericht Zürich im Fall von Vivien Stadler entschieden, die aufgrund ihrer Sehbeeinträchtigung von der Pädagogischen Hochschule Zürich nicht zum Studium zugelassen wurde. Das Gericht wies die Beschwerde der PH Zürich ab und bestätigte den Entscheid der Rekurskommission. Es kam zum Schluss, dass sowohl die bereits ausgeübte Lehrtätigkeit von Vivien Stadler als auch die weiteren Beispiele von Lehrpersonen mit vergleichbaren oder sogar noch weitergehenden Sehbehinderungen die gesundheitliche Eignung zum ­Lehrberuf belegen. Auch wenn Vivien Stadler theoretisch – trotz des Anspruchs auf Unterstützungsmassnahmen wie Assistenz oder technische Hilfsmittel – einzelne Arbeitsstellen aufgrund ihrer Sehbehinderung nicht ausführen könnte, wäre dies als Begründung zur Nichtzulassung zum Studium nicht stichhaltig. Denn der Ausschluss vom Studium stelle eine erhebliche Einschränkung von Vivien Stadlers Möglichkeiten der Berufswahl dar. Unter Verweis auf ein früheres Bundesgerichtsurteil und die UNO-Behindertenrechtskonvention betonte das Gericht Vivien Stadlers Recht auf inklusive Bildung. Die Nichtzulassung zum Studium wurde als diskriminierend und verfassungswidrig beurteilt.

Vision 2025 in Florenz

Bild: zVg

Zahlreiche Fachpersonen aus der Low-Vision-Rehabilitation und der Ophthalmologie kamen im September 2025 in Florenz zu einem intensiven Austausch zusammen. Während die Innenstadt mit zahlreichen Weltkulturerbe-Denkmälern lockte, präsentierten im Konferenzzentrum Fachpersonen aus aller Welt neueste Forschungsansätze aus der Rehabilitation für Menschen mit Sehbeeinträchtigung. Mehrere Fachpersonen aus dem Schweizer Blindenwesen, darunter auch eine Vertreterin des SZBLIND, präsentierten dabei eigene Forschungsergebnisse zur Versorgungslücke bei Spätsehbehinderten und sammelten Neuigkeiten, um sie im Schweizer Netzwerk zu teilen:
− Es wird viel im Bereich Neurorehabilitation geforscht, also zu zerebralen visuellen Sehbeeinträchtigungen (CVI), von welchen auch bis zu 75% der Patientinnen und Patienten nach einem Schlaganfall betroffen sind.
− Ende des Jahres werden die europäischen Richtlinien zur CVI-Diagnostik erwartet (CPG-CVI), welche eine gemeinsame Definition und Vorgehensweise versprechen.
− Die hochgradige Myopie kommt auch unter europäischen Kindern immer häufiger vor, mit grossen Gefahren im erwachsenen Leben (z. B. Netzhautablösung). Es gibt jedoch wirksame Präventionsmassnahmen.
− Im Low-Vision-Training werden vermehrt elektronische Geräte mit Biofeedback eingesetzt.
− Die psychische Gesundheit von Menschen mit Sehbeeinträchtigung erhält in der Rehabilitation bisher nur wenig Aufmerksamkeit, obwohl bei vielen die Psyche aufgrund der Sehbeeinträchtigung leidet, unabhängig vom Alter.
Die Konferenz findet künftig neu alle zwei Jahre statt; zur kommenden im Jahr 2027 wird nach Melbourne, Australien, eingeladen.

Keine SERAFE-Kontrollen mehr in Taubblindenhaushalten
Das Bundesamt für Kommunikation hat beschlossen, dass die SERAFE AG in Taubblindenhaushalten keine regelmässigen Kontrollen mehr durchführen muss. Bisher wurde die Befreiung von der Radio- und Fernsehabgabe gemäss Art. 61 der Radio- und Fernsehverordnung alle drei Jahre überprüft. Der Entscheid erfolgte auf Antrag der SERAFE und mit Unterstützung der SZBLIND-Fachstellen. Das Befreiungsgesuch muss jedoch weiterhin gestellt und Änderungen, etwa der Zuzug abgabepflichtiger Personen, auch künftig kommuniziert werden. Haushalte, in denen ausschliesslich taubblinde Personen leben, bleiben demnach weiterhin dauerhaft von der Abgabepflicht befreit – unabhängig von einem Anspruch auf Ergänzungsleistungen.