Hilfsmittel für blinde und sehbehinderte Menschen 2/2026
Preisgestaltung von IV-Hilfsmitteln: Hintergründe und Einordnung der Anpassungen
Im Zusammenhang mit der aktuellen Preisgestaltung von Hilfsmitteln im Rahmen der Invalidenversicherung (IV) möchte der SZBLIND die Grundlagen der Berechnung sowie die Hintergründe der vorgenommenen Anpassungen erläutern.
Die bisherige Preisgestaltung von IV-finanzierten Produkten stand seitens des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV) in der Kritik, insbesondere aufgrund der ungenügenden Genauigkeit bei der Preisermittlung. Die bislang verwendeten Modelle basierten teilweise auf pauschalen Zuschlägen und Durchschnittswerten. Dadurch konnten individuelle Kostenstrukturen nicht ausreichend berücksichtigt wurden, die Transparenz war eingeschränkt, und es kam in gewissen Fällen zu Verzerrungen in Form von Über- oder Unterfinanzierungen. Insgesamt wurde die Kostentransparenz als nicht ausreichend beurteilt.
Neue Berechnungslogik
Die neue Preisberechnung basiert auf klar definierten Kostenelementen. Ausgangspunkt ist der Einstandspreis, der sich aus Einkaufskosten, Transport- und Logistikkosten sowie allfälligen Importabgaben zusammensetzt. Ergänzend werden – sofern relevant – Aufwände im Zusammenhang mit der Medical Device Regulation (MDR), insbesondere für Zertifizierung, Qualitätssicherung und regulatorische Anforderungen, anteilsmässig berücksichtigt. Darüber hinaus fliessen Personal- und Infrastrukturkosten in die Kalkulation ein. Diese werden auf Basis der effektiv erbrachten Leistungen im Zeitraum von Oktober bis September ermittelt und umfassen insbesondere Aufwände in den Bereichen Einkauf, Beratung und Logistik sowie die entsprechenden Infrastrukturkosten.
Die Gesamtkosten werden anschliessend anteilsmässig auf die Produkte gemäss Artikel 21 des Hilfsmittelkatalogs der IV verteilt. Berücksichtigt wird dabei ausschliesslich jener Kostenanteil, der tatsächlich IV-relevante Leistungen betrifft.
Daraus resultiert eine Preissenkung bei Produkten über CHF 100 und eine Preiserhöhung bei Produkten unter CHF 100. Die Preisveränderung bezieht sich auf folgende Hilfsmittelgruppen: weisse Stöcke, Zubehör und Hinderniserkennungsgeräte, Blindenschriftmaschinen, Hörbuchspieler.
Für alle übrigen Produkte bleibt die Preisberechnung 2026 unverändert nach der aktuellen Hilfsmittelpreispolitik, wobei einzelne Preise je nach Einkaufskosten vom Vorjahr abweichen könnten. Die Preisliste 2026 wurde bereits im Herbst 2025 an die Vertriebsstellen übermittelt.
Bezüglich der Information von Partnern und Kundinnen und Kunden ist festzuhalten, dass das BSV in den Prozess eingebunden ist und die kantonalen IV-Stellen entsprechend informiert. Kundinnen und Kunden des SZBLIND wurden bereits über den Hilfsmittelshop sowie über die Website www.szblind.ch informiert. Für Personen im AHV-Alter, die sich aufgrund der Preiserhöhungen die entsprechenden Hilfsmittel nicht mehr leisten können, gibt es bei den Sozialdiensten der kantonalen Beratungsstellen Möglichkeiten zur Suche nach externen Finanzierungsquellen.

