Richtig verbunden mit 1145

Der Auskunfts- und Vermittlungsdienst 1145 steht blinden und sehbehinderten Menschen für Auskünfte zu Adressen und Telefonnummern oder für die direkte Verbindung mit dem gewünschten Telefonabonnenten zur Verfügung. Der Dienst ist kostenlos. Um einen Missbrauch auszuschliessen, setzen aber einige Anbieter eine Anmeldung voraus. Diese erfolgt bei der Organisation oder Beratungsstelle, bei der die Adressdaten der blinden oder sehbehinderten Person registriert sind. Die Organisation meldet die Daten der blinden oder sehbehinderten Person dem Schweizerischen Zentralverein für das Blindenwesen SZB weiter. Die Anmeldung kann auch durch Einreichen eines augenärzlichen Zeugnisses direkt beim SZB erfolgen. Dieser meldet Neueinträge oder Mutationen den Telekommunikationsanbietern. Erst nach der Bestätigung des SZB an die Beratungsstelle oder Organisation kann der Dienst beansprucht werden.

 

Um von einem uneingeschränkten Dienst zu profitieren, müssen sämtliche Änderungen, die beim Anbieter vorgenommen werden, etwa Adressänderungen oder Namensänderungen, zugleich auch bei der Blindenorganisation  gemeldet werden. Selbst kleinste Veränderungen beispielsweise in der Schreibweise der Adresse oder des Namens können bei gleichbleibender Telefonnummer die Deaktivierung des Dienstes bewirken. Weitere Informationen und eine Gesamtübersicht der Dienstleistung erhalten Sie beim SZB telefonisch unter der Nummer 062 888 28 72 oder per EMail an reusser@szblind.ch.

Weiterentwicklung des Hubacher-Tests

Sehtest

Das SZB Ressort Low Vision und optische Hilfsmittel hat seit kurzem sämtliche Rechte am «Hubacher-Test» übernommen. Damit ist nun eine vollständige Überarbeitung und Weiterentwicklung dieses wertvollen Testmittels möglich. Der Test dient der praktischen Ermittlung der besten Vergrösserung in Abhängigkeit von der Lesegeschwindigkeit und minimalen Fehlerzahl. Das bereits umfangreiche Testmaterial wurde von Max Hubacher während seines aktiven Berufslebens als Heilpädagoge und Low Vision-Trainer mit grossem Engagement entwickelt und eingesetzt. Obwohl ursprünglich für Kinder konzipiert, ist der Test ohne Einschränkungen auch bei Erwachsenen einsetzbar. So werden etwa auch Leseprobleme nachweisbar, die mit anderen Tests aufgrund deren Kürze oft nicht, oder nur sehr beschränkt erfassbar sind. Die logarithmisch aufgebauten Lesetexte (zusätzlich auch im Low Contrast und als Negativkontrast-Version) sind deutlich länger als zum Beispiel die kurzen Zeilen des SZB-Vergrösserungsbedarfstests und umfassen jeweils durchschnittlich rund 320 Zeichen. Damit ist ein direkter Vergleich der einzelnen Vergrösserungsstufen gewährleistet. Die Überarbeitung und Erweiterung wird bis zum Ende dieses Jahres dauern. Und: Erstmals ist dann auch eine französische Version geplant.

Juristischer Beistand für sehbeeinträchtige Menschen

Der SZB hat auf seiner Internetseite eine Liste mit Namen von Rechtsdiensten und spezialisierten Anwälten und Anwältinnen publiziert, die Rat wissen zum bestehenden Recht für blinde, sehbehinderte und hörsehbehinderte Personen. Durch die juristische Fachhilfe sollen die Betroffenen und ihre Organisationen eher zu ihrem Recht gelangen. Zudem sollen den bestehenden Rechtsrahmen von BehiG, IVG, AHVG, IFEG, KVG, Patientenrecht, Art.  62 BV und weitere samt Ausführungsgesetzgebungen durch möglichst (hör)sehbehindertenfreundliche Präzedenzfälle und Gerichtspraxis Inhalte verliehen werden. Sie können die Liste auf www.szblind.ch/Interessensvertretung herunterladen.

Nachgefragt: Ein langer Weg für Trekker Breeze und andere GPS

Eines können wir vorausschicken: GPS können noch lange nicht den weissen Stock, den Blindenhund oder gar den gut ausgebildeten Gehör- und Tastsinn von blinden Menschen ersetzen. Denn obschon in Sachen Orientierung und Ortung grosse Fortschritte gemacht wurden, bleibt die genaue Führung an eine ungewohnte Destination mit dem GPS  eher zufällig. Ein grosser Vorteil des Trekker Breeze besteht darin, dass er funktioniert, ohne an ein Mobiltelefon oder Lautsprecher angeschlossen zu werden. Ausserdem ist er sehr einfach für die Orientierung  einsetzbar. Im Zusammenhang mit einem Orientierungs- und Mobilitätstraining wird die Anschaffung des GPS Trekker Breeze von Humanware unter Berücksichtigung bestimmter Bedinungen von der Invalidenversicherung IV zurückerstattet.

Wie alle GPS ohne Bildschirm, ist auch der Trekker Breeze etwas komplexer bei der Eingabe der Zieldestination. Es ist notwendig, alle Funktionen mit nur wenigen Tasten zu bedienen. Das heisst, die nötigen Tastenkombinationen wollen gelernt sein. Gegenteilig zu seinem grössten Konkurrenzprodukt Kapten besteht beim Trekker Breeze keine Spracheingabe. Im Strassenlärm ist dadurch die Interpretation des Gerätes weniger zufällig.

 «Seit über 20 Jahren bin ich Orientierungs- und Mobilitätslehrer und verfolge die Entwicklung der GPS mit grossem Interesse. Bei meiner Tätigkeit habe ich einige Modelle einschliesslich des Trekker Breeze zum Testen vorgeschlagen. Ich stelle aber fest, dass ihn nur wenige Benutzer regelmässig einsetzen. Zukunftslösungen werden meiner Meinung nach in Form von Applikationen für Smartphones auf den Markt kommen. Solche Lösungen sind kostengünstiger und in einem Ausgabegerät integriert, das multifunktional ist. Aber auch solche Lösungen werden die herkömmlichen Hilfsmittel, wie beispielsweise den weissen Stock, nicht ersetzen und auch keine Hindernisse im öffentlichen Raum erkennen». 

Nachgefragt bei Bernard Jost, Orientierungs- und Mobilitätslehrer und stellvertretender Leiter des Informations- und Eingliederungszentrums der Association pour le bien des aveugles et malvoyants ABA in Genf und verantwortet ausserdem den Bereich IV.