Von Michel Bossart, Redaktion tactuel

Felix Bohn ist Fachberater für altersgerechtes Bauen und Betreiber der Plattform «wohnenimalter.ch». Er berät Bauherrschaften, Planende und Institutionen zu Wohnformen im Alter – von Alterswohnungen über betreutes Wohnen bis zu Pflegezentren. Er ist unter anderem Autor des Standardwerks «Planungsrichtlinien für altersgerechte Wohnbauten» und Co-Autor der Planungshilfe «Sehen – Erkennen – Orientieren. Alters- und sehbehindertengerechte Gestaltung des Wohn- und Lebensbereichs.». Sein Fokus liegt auf der Frage, wie Wohnraum so gestaltet werden kann, dass er auch bei nachlassender Sehkraft, Mobilität oder Orientierung lange selbstständig und sicher nutzbar bleibt.

Welche Planungsfehler im Wohnungsbau bereiten älteren Menschen bereits ohne Sehbeeinträchtigung die grössten Probleme?
Viele Probleme entstehen schon im Grundriss. Gleichförmige Erschliessungen ohne Tageslicht erschweren die Orientierung, weil Bezugspunkte fehlen. Ältere Menschen kompensieren solche Schwächen schlechter. Häufig unterschätzt werden auch Materialien und Details: Treppenbeläge, die Stufen visuell «verschlucken», fehlende, unergonomische oder zu kurze Handläufe, spiegelnde Oberflächen oder grosse Glasflächen ohne klare Markierungen. Das erhöht das Risiko von Stürzen und Kollisionen.

Welche baulichen Mängel sind bei einer Sehbeeinträchtigung besonders gefährlich – und werden bis heute unterschätzt?
Hindernisse auf Kopfhöhe wie Schilder oder Leuchten, Treppen, die von hinten unterlaufen werden können, Treppen mit unterschiedlichen Stufenhöhen oder Schwellen und Absätze an unerwarteter Stelle sind Beispiele für dauerhafte und teilweise schwer korrigierbare bauliche Mängel. Dabei ist es wichtig, dass die Planenden das grosse Spektrum von alters- und krankheitsbedingten Sehbeeinträchtigungen im Alter verstehen und nicht von einer oft reduktionistischen Vorstellung von blinden Menschen mit einem Langstock ausgehen. Das Alter zeichnet sich oft durch eine Vielzahl von Einschränkungen aus (Multimorbidität). Zur Sehbeeinträchtigung können Gleichgewichtsprobleme, eine reduzierte ­Reaktionsfähigkeit, ein höheres Risiko für Knochenbrüche und andere Verletzungen, Nebenwirkungen von Medikamenten oder eine gebeugte Körperhaltung kommen, welche das Erkennen von Hindernissen zusätzlich erschwert.

Wie stichhaltig sind Kostenargumente gegen hindernisfreie Lösungen – und wo zahlt am Ende die Gesellschaft den Preis?
Die Kostenargumente sind oft schwer nachvollziehbar. Viele Massnahmen lassen sich kostenneutral umsetzen: matte statt spiegelnder Beläge, kontrastreiche Glasmarkierungen auf Augenhöhe, robuste Orientierung durch Gestaltung und Signaletik. Teuer werden die Folgen einer ausgrenzenden Planung: Unfälle, Verunsicherung und sozialer Rückzug. Diese Folgen während der gesamten Lebenszeit des Gebäudes treffen in der Regel nicht die Bauherrschaft, sondern ältere und behinderte Mietende sowie das Gesundheitssystem. Wir können – und sollten – uns das als Gesellschaft nicht leisten.

Wenn viele Lösungen bekannt und günstig sind: Warum setzen sie sich trotzdem nicht flächendeckend durch, und wo liegt das strukturelle Versagen?
Der Anteil der älteren Menschen in der Schweiz ist immer noch zunehmend. Dank des Ausbaus der ambulanten Betreuung können ältere Menschen auch mit Beeinträchtigungen länger und selbständiger zu Hause wohnen bleiben. Die meisten Investorinnen und Investoren beurteilen den Einbezug der Anforderungen dieser oft kaufkräftigen Gruppe aber immer noch als wenig relevant. Oder sie befürchten, dass «normale Mietende» nicht in einer «Behindertenwohnung» wohnen wollen. Dabei gilt immer, dass Wohnungen, die mit einem Rollator gut erreichbar sind, auch von Eltern mit Kinderwagen geschätzt werden. Planende sehen in den Bedürfnissen von geh- und sehbeeinträchtigten Menschen leider oft primär eine Einschränkung ihrer Gestaltungsfreiheit und eine Beeinträchtigung der Ästhetik. Kontrastierende Türflächen, eine Signaletik in serifenloser, kontrastreicher Schrift auf Augenhöhe oder nur schon ein durchgehender Handlauf werden dann oft primär als ein unerwünschter Eingriff in die architektonische Gestaltung wahrgenommen. Im Gegensatz zu energetischen Massnahmen gibt es auch keine Subventionen und keine flächendeckende Kontrolle und Durchsetzung auf gesetzlicher Ebene. Kompromisse, die in der Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten» – die eigentlich «Hindernisarme Bauten» heissen müsste – an vielen Stellen gemacht werden, würden anderswo nicht akzeptiert. Manchmal verhindert auch die Denkmalpflege sehbehindertengerechte Lösungen.

Welche Rolle spielen private Bauherrschaften – und wo hakt es strukturell am häufigsten?
Private Bauherrschaften prägen vor allem kleinere Projekte, bei denen die SIA 500 oft nicht greift. In Einfamilienhäusern und in vielen Kantonen auch bei kleinen Mehrfamilienhäusern bleibt Hindernisfreiheit freiwillig. Grössere Investitionen wie ein Lift stellen eine reale Hürde dar. Gleichzeitig lassen sich viele Verbesserungen für Orientierung und Sicherheit auch in kleinen Projekten ohne Mehrkosten umsetzen. Strukturell hakt es dort, wo aus einem «kann» kein «muss» wird. Positiv ist, dass private Bauherrschaften ihre Mietenden oft kennen und schneller zu individuellen Lösungen bereit sind.